Deutschlandstipendium
H?ufig gestellte Fragen zur Bewerbung
Im Bewerbungsportal ist ein Bewerbungsformular auszufüllen. Hier sind au?erdem folgende Unterlagen hochzuladen:
- Lebenslauf
- Leistungsnachweis (für immatrikulierte Studierende "Modulübersicht Masterbewerbung", für Studierenden im ersten Fachsemester (SoSe) eines Bachelorstudienganges sowie von Studienbewerber*innen um einen Bachelorstudienplatz das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, von Bewerber*innen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss bzw. eine vorl?ufige Notenübersicht, anhand derer die Zulassung zum Masterstudiengang beantragt wird)
- Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Wintersemester (kann auch nach Ablauf des Bewerbungszeitraums nachgereicht werden)
- ggf. Nachweise für erbrachtes ehrenamtliches Engagement oder aussagekr?ftige Bescheinigungen
- ggf. Antrag auf F?rderung oberhalb der Regelstudienzeit.
Damit die Bewerbung vollst?ndig ist, müssen die Unterlagen zus?tzlich in einer anonymisierten Version eingereicht werden. Wenn keine anonyme Version vorliegt, werden Nachweise nicht an F?rdernde weitergegeben.
Beglaubigungen von Zeugnissen und Nachweisen sind nicht erforderlich.
Nachweise zu Ehrenamt oder weiteren pers?nlichen Angaben sind nicht zwingend erforderlich. Die dafabet888官网,大发dafa888 beh?lt sich vor, stichprobenartig Originale nachzufordern. Des Weiteren beh?lt sich die dafabet888官网,大发dafa888 vor, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die nicht nachgewiesenen Angaben (insbesondere bezüglich Ehrenamt) zu prüfen.
Bei bestimmten Mail-Anbietern (wie web.de oder gmx) kann es vorkommen, dass der Aktivierungslink des Bewerbungsportals nicht zugestellt werden kann. Wenn Sie auch im Spam-Ordner keine Nachricht finden k?nnen, nehmen Sie die Registrieung noch einmal mit Ihrer Hochschul-Mailadresse vor.
Die dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück kann bei der Auswahl der Stipendiat*innen die F?rderorganisationen mit einbeziehen. Das StipG sieht vor, dass diese die Bewerbungsunterlagen nur in anonymisierter Form erhalten dürfen. Neben den von den Bewerber*innen hochgeladenen anonymisierten Unterlagen erh?lt die F?rderorganisation ein anonymisiertes Bewerbungsformular. Hier werden insbesondere die pers?nlichen Daten und Kontaktdaten anonymisiert.
Siehe § 7, Abs. 4 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück; Zweckgebundenes Auswahlverfahren: ?Nach Beschluss der Fakult?t/des Instituts für Musik kann die Hochschulf?rderung die F?rdernden beratend in den Auswahlprozess einbeziehen. Dazu kann die Hochschulf?rderung die Bewerbungsunterlagen der entsprechenden Kandidat*innen in anonymisierter Form an die F?rdernden übermitteln, soweit die Bewerber*innen eingewilligt haben.“
Zur Sicherstellung der Objektivierbarkeit und aus zwingend einzuhaltenden Gründen des Datenschutzes ist von den Zeugnissen, den Leistungsnachweisen und dem Lebenslauf ein zweites anonymisiertes Exemplar beizufügen, bei dem alle Daten geschw?rzt sind, die Rückschlüsse auf die antragstellende Person zulassen. Dies sind zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und das Foto. Die Anlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen (nicht-anonymisiert und anonymisiert). Die anonyme Version kann einer F?rderorganisation im Zuge des Auswahlprozesses vorgelegt werden. Das Bewerbungsformular erhalten die F?rdernden in einer durch die Hochschulf?rderung anonymisierten Ausfertigung.
Nein, es ist kein Motivationsschreiben erforderlich. Die relevanten Angaben werden im Online-Bewerbungsformular abgefragt.
Nein, das Bewerbungsverfahren l?uft ausschlie?lich online. Ein Versand per Post ist nicht notwendig. Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie unter dem Punkt Bewerbung unter Informationen für Studierende.
Ja. Das Bewerbungsformular kann auf Englisch umgestellt werden und auf Englisch ausgefüllt werden. Dies gilt auch für die einzureichenden Unterlagen. Bei ausl?ndischen Zeugnissen sollte eine Umrechnung in das deutsche Notensystem beigefügt werden.
Die Angaben zu Hochschul- und Fachsemester k?nnen der Immatrikulationsbescheinigung entnommen werden.
Bei dem Hochschulsemester werden alle Studienzeiten summiert, die bereits an einer deutschen dafabet888官网,大发dafa888 (Fachhochschule, Universit?t (private) dafabet888官网,大发dafa888) verbracht wurden, unabh?ngig vom Studiengang.
Bei dem Fachsemester werden die Semester summiert, die im aktuellen Studiengang verbracht wurden. Semester an anderen dafabet888官网,大发dafa888n oder anderen Studieng?ngen (z.B. von abgebrochenen Studieng?ngen) werden nicht erfasst.
Sind Sie Studienbewerber*in, geben Sie bitte ?0“ an.
Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung die Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester mit Angabe der Matrikelnummer noch nicht vorliegen, k?nnen Sie die Bewerbung im Bewerbungsportal auch ohne das Dokument abschlie?en. Das Einreichen eines Nachweises über die bereits erfolgte Zahlung des Semesterbeitrages oder einer Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Sommersemester ist nicht erforderlich.
W?hrend des laufenden Bewerbungszeitraums k?nnen Sie sich erneut im Portal einloggen um die Immatrikulationsbescheinigung nachtr?glich hochzuladen.
Sollten Sie die Immatrikulationsbescheinigung erst nach Ablauf des Bewerbungszeitraums erhalten, senden Sie diese bitte umgehend nach Erhalt und ohne weitere Aufforderung an deutschlandstipendien@hs-osnabrueck.de.
Nein. Die Bewerber*innen bewerben sich allgemein um ein Deutschlandstipendium an der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück.
Siehe dazu § 7 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück; Zweckgebundenes Auswahlverfahren.
Jede*r Bewerber*in erh?lt nach Abgabe der Bewerbung eine automatische Eingangsbest?tigung per E-Mail.
Nein. Das BAf?G und das Deutschlandstipendium sind zwei sich erg?nzende Programme. Studierende k?nnen grunds?tzlich beide F?rderm?glichkeiten gleichzeitig ohne Abschl?ge in Anspruch nehmen. Das Deutschlandstipendium wird auch nicht auf eigenen Verdienst angerechnet.
Wenn es sich bei dem Urlaubssemester um ein studienbezogenes Auslandssemester handelt, hat dies keine Auswirkungen auf das Deutschlandstipendium.
Siehe § 10, Abs. 3 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der dafabet888官网,大发dafa888 Osnabrück; F?rderungsh?chstdauer, Beurlaubung:
?W?hrend der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Dies gilt nicht für eine Beurlaubung aufgrund eines studienbezogenen Auslandaufenthaltes […] Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum auf Antrag der*des Stipendiat*in um die Zeit der Beurlaubung verl?ngert.“